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Einblicke in die Arbeit des Kärntner Patientenanwaltes Dr. Erwin Kalbhenn in dessen Arbeit als Konfliktmanager zwischen Patienten und Ärzten
Als Service- und Beratungseinrichtung des Landes genießt die Patientenanwaltschaft Weisungsfreiheit und ist eine kostenlose Einrichtung für Patienten oder deren Angehörige, die somit kein Prozessrisiko fürchten müssen. Als „Sprachrohr“ für Patienten leistet sie auch einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen und ist bundesweit mit den Patientenanwaltschaften vernetzt.
Jährlich gibt es in Kärnten etwa 60 Beschwerden von Patienten gegen zahnärztliche Leistungen, wovon 30 Prozent zahntechnische Laborarbeiten wie Materialfehler, Passgenauigkeit, kosmetische Defizite oder Allergien betreffen. Konkret bedeutet dies einen Anteil von nur 18 Beanstandungen bei vielen Tausenden Zahnbehandlungen. Geschädigte wenden sich an den Patientenanwalt, der bemüht ist, mit dem jeweiligen behandelnden Arzt ein für den Patienten zufrieden stellendes, außergerichtliches Ergebnis zu erzielen.
Als „Mediator“ vermittelt er direkt bei Patienten-Arzt-Konflikten. Manchmal stößt er trotz aller Bemühungen an seine Möglichkeiten, denn der Patientenanwalt ist von der Kooperations- und Kompromissbereitschaft des Arztes, des Krankenhauses oder der Haftpflichtversicherung abhängig.
Ihr Richard Koffu
Bundesinnungsmeister |