Editorial Rot&Weiss 1/2017: ÜBER FEHLER

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In den vergangenen Wochen haben wir uns viel damit beschäftigt, was es heißt, für Fehler geradezustehen. Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schief läuft? Ist man auch für Fehler anderer verantwortlich – zumal, wenn man keine Möglichkeit hatte, sie zu verhindern?

Der Anlass dazu war der neue Lehrlingskollektivvertrag, der durch grobe Schnitzer in der Wirtschaftskammer (siehe Bericht Seite 8) heute so aussieht, wie er aussieht. Die neuen Tarife hätten niemals so absurd hoch festgesetzt werden dürfen. Und es hätte niemals passieren dürfen, dass die Bundesinnung der Zahntechniker von dem ganzen Prozess ausgeschlossen wird. Der Schaden, der allen heimischen zahntechnischen Labors entsteht, in denen derzeit Lehrlinge ausgebildet werden, ist enorm.

Nachdem die bisherige Regelung 2016 seitens der Arbeitnehmervertreter aufgekündigt wurde, musste neu verhandelt werden. Und natürlich hätten wir einen Kompromiss mit der Gewerkschaft finden müssen. Aber: Wir hätten aus mehreren Gründen ein wesentlich besseres Ergebnis ausverhandeln können.

Nach Vereinbarungen, die wir mit der Gewerkschaft im vergangenen Jahr getroffen haben, hätte es eine ganz andere Entscheidungsgrundlage gegeben. In einem persönlichen Gespräch waren wir nämlich übereingekommen, erst das Berufsbild zu entwickeln und anschließend über den Kollektivvertrag zu verhandeln. Auf dieser Basis hätten wir ganz anders argumentieren können. Wäre uns die Verhandlung angekündigt worden, hätte es unter anderem auch die Möglichkeit gegeben, eine Vertagung zu beantragen und zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Beschluss zu kommen. Und ein für beide Seiten vernünftiges Ergebnis zu erzielen.

Leider ist es auch kein Trost, wie in der Wirtschaftskammer auf das interne Versagen reagiert wird. Im Gegenteil. Zu Redaktionsschluss sahen die Konsequenzen, sofern man sie als solche bezeichnen kann, für den verantwortlichen Geschäftsführer eher nach Augenauswischerei aus. Demnach fällt unsere Berufsgruppe und mit ihr die gesamte Bundesinnung der Gesundheitsberufe in Zukunft nicht mehr in den Aufgabenbereich jenes Geschäftsführers, der weiterhin Geschäftsführer bleibt, allerdings – wie es aussieht – eine Bundesinnung weniger zu betreuen hat. Kammerintern nennt man so etwas „der Geschäftsführer wurde abberufen“. Das klingt an sich dramatisch, ist es aber nicht. Offenbar hat er alles richtig gemacht. Und wenn man es genau nimmt, ist nicht er abberufen worden, sondern jene Bundesinnung, in der er großen Schaden angerichtet hat.

Woher kommt diese milde Reaktion? Gibt es tatsächlich nur einen Alleinverantwortlichen? Wie kann es sein, dass zum Beispiel die übergeordnete Abteilung eine wichtige E-Mail drei Wochen lang liegen lässt (siehe Seite 9) und dann erst weiterleitet? Bis Redaktionsschluss blieben jedenfalls einige Fragen offen. Sobald es Antworten darauf gibt, werden wir Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, informieren.

Fest steht, dass es Konsequenzen dieses ungeheuerlichen Vorgangs gibt – nur tragen sie allein wir Laborbetreiber. Diese Art mit Verantwortung umzugehen ist für uns als Unternehmer, die wir in der Privatwirtschaft reüssieren müssen, jedenfalls eine sehr verstörende Vorstellung.

 

Euer

sign koffu

Richard Koffu

Editorial Rot&Weiss 6/2023: Weiter für die Zahntechnik von morgen

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es hat sich eine Menge getan - aber die Arbeit wird uns auch 2024 nicht ausgehen. Das vergangene Jahr, das in Kürze Geschichte sein wird, stand für uns als Bundesinnung der Zahntechnik in vielerlei Hinsicht im Zeichen der Aus- und Weiterbildung...

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Editorial Rot&Weiss 5/2023: Zeigen, was Zahntechnik kann

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Ein Blick genügt. Wenn man sich moderne Labore ansieht, besteht gar kein Zweifel daran, dass nichts mehr ist, wie es war. Die Zahntechnik von heute hat kaum noch etwas mit dem Lehrberuf gemein, den viele von uns in den vergangenen Jahrzehnten erlernt haben. Verstaubtes, lautes Arbeiten, in vielerlei Hinsicht rein handwerklich – das gibt es nicht mehr...

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AUVA Leitfaden für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker

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Die AUVA hat in intensiver Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, diesen Leitfaden zur Arbeitsplatzevaluierung für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker erstellt.

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Editorial Rot&Weiss 4/2023: NEUE, ALTE AUTONOMIE

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In der Akademie für Österreichs Zahntechnik (AÖZ) bleibt alles beim Alten. Und das ist eine gute Nachricht. Das betrifft natürlich nicht ihre Ausstattung, ihre Lehrangebote und die laufende Evaluierung und Adaptierung. Denn diese müssen sich laufend ändern...

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Editorial Rot&Weiss 3/2023: WAS ZAHNTECHNIK WAR, IST UND SEIN WIRD

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Der Wissensdurst ist groß, ebenso ist es die Begeisterung dafür, was hier gelehrt und vor allem gelernt wird. Und das ist tatsächlich eine ganze Menge. Die Stimmung unter den Studierenden, die an der Fachhochschule Kärnten seit vergangenem Februar den Master-Lehrgang „Digitale Dentaltechnik“ absolvieren, ist, man kann es nicht anders sagen, ausgezeichnet...

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Wir müssen Neues lernen, und zwar laufend. Das gilt als Grundprinzip natürlich schon immer. Denn nur, wer sich weiterentwickelt, kann beruflich immer wieder erfolgreich sein, nur wer am Ball bleibt, wird ein Unternehmen nachhaltig gut aufstellen können. In der Zahntechnik gilt es gerade aber umso mehr, weil sie sich in einem massiven Wandel befindet. Und damit umzugehen heißt eben: dazu lernen. Im März fand in Köln wieder die Internationale Dentalschau (IDS) statt...

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Editorial Rot&Weiss 1/2023: Über Neues und Bewährtes

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Vor wenigen Wochen war es so weit und – so viel schon jetzt – es steht bereits fest, dass nach der Premiere eine Fortsetzung folgen wird. Anfang Februar startete der Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ der Fachhochschule Kärnten in Villach. Los ging es im 1. Modul etwa mit der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, mit den Themen bildgebende Systeme, Verfahren und Algorithmen. Aber auch funktionelle Anatomie stand bereits am Programm...

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Innovatives Weiterbildungsprogramm für die Zahntechnik

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2023 liegt nur noch wenige Wochen vor uns und mit dem neuen Jahr wird sich auch in Österreichs Zahntechnik vieles bewegen. So beginnt im Februar das neue Masterstudium „Digitale Dentaltechnik“ an der Fachhochschule Kärnten. Der berufsbegleitende Lehrgang wird Zahntechnikermeistern, Zahnärzten und Absolventen unterschiedlicher technischer Studien wichtiges Rüstzeug für die Zahntechnik und Dentalbranche von morgen mitgeben...

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Die Zahntechnik hat sich verändert – und sie wird es weiter tun. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ändern sich so gut wie alle technischen Voraussetzungen, unter denen wir arbeiten. Was gestern noch in kleinteiliger Handarbeit gefertigt werden musste, entsteht nun – nach reiflicher Planung durch uns als Experten – in ganz neuen Verfahren...

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Ab Februar 2023 gibt es mit dem Lehrgang für „Digitale Dentaltechnik“ an der Fachhochschule Villach Weiterbildung auf höchstem Niveau...

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Editorial Rot&Weiss 4/2022: WICHTIGE SCHRITTE VORWÄRTS

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Im November geht die österreichische Zahntechnik einen großen Schritt in die Zukunft. An der Fachhochschule Villach läuft dann der neue Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an. Als Standesvertretung der Zahntechniker haben wir die Inhalte und den Aufbau des 5-semestrigen Studiums maßgeblich mitgestaltet...

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Editorial Rot&Weiss 3/2022: WISSEN, WAS DIE ZAHNTECHNIK BRAUCHT

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Erfolgreiche Arbeit und gute Ausbildung sind in einem technischen Beruf immer auch eine Frage der Ausstattung. Das gilt in der Zahntechnik in Zeiten digitaler Technologien heute mehr denn je....

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WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 01.06.2022

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Rechtslage ab 01.06.2022 | Stand 31.05.2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.4.2022 gilt, wurde am 14.4.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen. Die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, welche ab 01.06.2022 gilt, wurde am 30.05.2022 im BGBl. II Nr. 201/2022  kundgemacht.

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WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 16.04.2022

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Rechtslage ab 16.04.2022 | Stand 15.04.2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.04.2022 gilt, wurde am 14.04.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 (Link) kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen.

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