RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG ZAHNTECHNIK TRITT IN KRAFT
Am 01.12.2019 tritt der Rahmenkollektivvertrag Zahntechnik für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge in Kraft.
Ein Überblick über wesentliche Inhalte:
- Eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung wurde für zehn Monate ausgesetzt, d.h. sie bleibt bis 31.11.2020 wie seit Februar 2019 gültig.
- Der vom Gesetzgeber geplante Mindestlohn von ca. € 1.500.- brutto wird nach der ersten Lohnverhandlung, für die erste Lohngruppe (z.B. Reinigungskräfte, Hilfskräfte…), mit 01.12.2020 erreicht.
- Telearbeit ist im neuen KV nun ebenfalls berücksichtigt und möglich.
- Zahntechniker mit Lehrabschlussprüfung steigen mit mindestens 1750 Euro brutto/monatlich (14 mal) ein, mit Zusatzqualifikation (siehe Erläuterungen im KV) sind sie mit mindestens. 1950 Euro brutto/monatlich einzustufen (14 mal).
- Die zusätzlich zum Lohn/Gehalt (Mindesteinstufung 20 Wochenstunden) festgesetzte Zulage beträgt monatlich 1000 Euro (14 mal). Gesellschaften müssen daher Ihre (gewerberechtlichen) Geschäftsführer als Arbeiter ebenfalls mit mind. € 2800.- + € 1000.- Zulage bzw. mind. € 3800.- als Angestellte entlohnen (14 mal).
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld können wahlweise in zwei oder vier Tranchen ausbezahlt werden.
Büroangestellte in zahntechnischen Labors werden weiterhin im bereits lange gültigen Rahmenkollektivvertrag für Büroangestellte angestellt.
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WICHTIGE HINWEISE:
Um die Gefahr zu reduzieren, dass Sie unpassende Vertragsmuster verwenden oder Vertragsmuster in gesetzwidriger Weise abändern, ersuchen wir Sie aber, folgende Tipps zu beachten:
- Überprüfen Sie zuerst, ob das verwendete Vertragsmuster für Ihren arbeitsrechtlichen Sachverhalt passt!
- Nehmen Sie Änderungen nur in unbedingt notwendigem Ausmaß vor! Die Texte sind an die Bedürfnisse der Arbeitgeber angepasst und nützen die sich bietenden gesetzlichen (und kollektivvertraglichen) Möglichkeiten für Arbeitgeber aus.
- Im Falle von Unklarheiten wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren arbeitsrechtlichen Berater in der Wirtschaftskammer! Dieser kann Ihre konkreten Textentwürfe durchsehen und auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüfen.