WKO - Coronavirus - INFORMATIONEN FÜR ZAHNTECHNIKER

Rechtslage ab 12.02.2022 | Stand 14.02.2022

Die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und die Änderung der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (1. Novelle zur 4. COVID-19-MV), welche ab 31.01.2022 bzw. ab 01.02.2022 gelten, wurde am 29.01.2022 im BGBl. II Nr. 34/2022 kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen. Dazu sind 4 Novellen kundgemacht worden (siehe unten).

Die wichtigsten Informationen für Gesundheitsberufe im Überblick

Wichtige neue Regelungen ab 12.02.2022 – Kurzübersicht

Es gelten folgende Maßnahmen:

  • Empfehlung für 2 Meter-Abstand bei allen Orten.
  • NEU: In Betriebsstätten gilt nur mehr FFP2-Maskenpflicht (kein 2G-Nachweis mehr).
  • Pflicht zur Erstellung eines Covid-19-Präventionskonzepts und Bestellung eines COVID-19-Beauftragten für alle Betreiber, die im Kundenbereich Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen.
  • Am Arbeitsplatz gilt 3G-Nachweis und FFP2-Maskenpflicht (sonstige Schutzmaßnahmen z.B. Trennwände möglich).
  • FFP2-Maskenpflicht auch im Freien, wenn der Abstand von 2 m nicht einhalten werden kann. 
  • Sperrstunde für Betriebsstätten: 24:00 Uhr

>>weitere Infos FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus - WKO.at

Regionale Maßnahmen
Bitte beachten Sie auch die Sonderbestimmungen für Ihr Bundesland. Regionale Corona-Maßnahmen im Überblick - WKO.at

Allgemeine Bestimmungen

Es wird festgehalten, dass als Maske iSd VO "Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil" oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard gilt.

Nachweise:
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr dient ein

  • 1-G-Nachweis: Nachweis über eine Impfung
  • 2-G-Nachweis: Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung
  • 2,5-G-Nachweis: Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativer PCR-Test
  • 3-G-Nachweis: Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativer Test (PCR oder Antigen)

Betreten öffentlicher Orte

Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske (FFP2-Maske) zu tragen.

Ausgangsregelungen

Derzeit gibt es keine Ausgangsbeschränkungen.

Kundenbereiche

Kunden haben in Betriebsstätten in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch im Freien, wenn der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann. Das Betreten des Kundenbereichs der Betriebsstätten darf für Kunden nur zwischen 5:00 und 24:00 Uhr zugelassen werden.

Der Betreiber von Handels- oder Dienstleistungsbetrieben mit Kundenbereichen, nunmehr unabhängig von der Betriebsgröße, hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Arbeitsorte und Orte der beruflichen Tätigkeit

Am Arbeitsplatz ist ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel nötig. Dies gilt für Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber, sofern am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.

Beim Betreten von Arbeitsorten ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im Freien, wenn der Abstand von 2 m nicht einhalten werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos als Alternative zum Tragen einer Maske sind jedoch möglich.

Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden

Das Betreten von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe; sowie Krankenanstalten und Kuranstalten; sowie Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden; ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sollten Sie in solchen Einrichtungen tätig werden, erkundigen Sie sich bei der betreffenden Einrichtung über die dort geltenden Schutzmaßnahmen.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und Novellen 

Bitte informieren Sie sich auch auf der Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich zum Coronavirus wko.at/corona, welche täglich mehrfach aktualisiert wird.

Weitere branchenspezifische Informationen

Vereinfachungen bei den Krankenkassen

Seitens der Krankenkassen wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geschaffen: (Krankenversicherungen - besondere Vorkehrungen im Bereich der Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln)

Stand: 
Editorial Rot&Weiss 6/2023: Weiter für die Zahntechnik von morgen

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es hat sich eine Menge getan - aber die Arbeit wird uns auch 2024 nicht ausgehen. Das vergangene Jahr, das in Kürze Geschichte sein wird, stand für uns als Bundesinnung der Zahntechnik in vielerlei Hinsicht im Zeichen der Aus- und Weiterbildung...

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Editorial Rot&Weiss 5/2023: Zeigen, was Zahntechnik kann

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Ein Blick genügt. Wenn man sich moderne Labore ansieht, besteht gar kein Zweifel daran, dass nichts mehr ist, wie es war. Die Zahntechnik von heute hat kaum noch etwas mit dem Lehrberuf gemein, den viele von uns in den vergangenen Jahrzehnten erlernt haben. Verstaubtes, lautes Arbeiten, in vielerlei Hinsicht rein handwerklich – das gibt es nicht mehr...

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AUVA Leitfaden für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker

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Die AUVA hat in intensiver Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, diesen Leitfaden zur Arbeitsplatzevaluierung für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker erstellt.

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Editorial Rot&Weiss 4/2023: NEUE, ALTE AUTONOMIE

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In der Akademie für Österreichs Zahntechnik (AÖZ) bleibt alles beim Alten. Und das ist eine gute Nachricht. Das betrifft natürlich nicht ihre Ausstattung, ihre Lehrangebote und die laufende Evaluierung und Adaptierung. Denn diese müssen sich laufend ändern...

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Editorial Rot&Weiss 3/2023: WAS ZAHNTECHNIK WAR, IST UND SEIN WIRD

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Der Wissensdurst ist groß, ebenso ist es die Begeisterung dafür, was hier gelehrt und vor allem gelernt wird. Und das ist tatsächlich eine ganze Menge. Die Stimmung unter den Studierenden, die an der Fachhochschule Kärnten seit vergangenem Februar den Master-Lehrgang „Digitale Dentaltechnik“ absolvieren, ist, man kann es nicht anders sagen, ausgezeichnet...

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Wir müssen Neues lernen, und zwar laufend. Das gilt als Grundprinzip natürlich schon immer. Denn nur, wer sich weiterentwickelt, kann beruflich immer wieder erfolgreich sein, nur wer am Ball bleibt, wird ein Unternehmen nachhaltig gut aufstellen können. In der Zahntechnik gilt es gerade aber umso mehr, weil sie sich in einem massiven Wandel befindet. Und damit umzugehen heißt eben: dazu lernen. Im März fand in Köln wieder die Internationale Dentalschau (IDS) statt...

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Editorial Rot&Weiss 1/2023: Über Neues und Bewährtes

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Vor wenigen Wochen war es so weit und – so viel schon jetzt – es steht bereits fest, dass nach der Premiere eine Fortsetzung folgen wird. Anfang Februar startete der Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ der Fachhochschule Kärnten in Villach. Los ging es im 1. Modul etwa mit der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, mit den Themen bildgebende Systeme, Verfahren und Algorithmen. Aber auch funktionelle Anatomie stand bereits am Programm...

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Innovatives Weiterbildungsprogramm für die Zahntechnik

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Neuer Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an der FH Kärnten

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Editorial Rot&Weiss 6/2022: Wenn sich Dinge ändern müssen

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2023 liegt nur noch wenige Wochen vor uns und mit dem neuen Jahr wird sich auch in Österreichs Zahntechnik vieles bewegen. So beginnt im Februar das neue Masterstudium „Digitale Dentaltechnik“ an der Fachhochschule Kärnten. Der berufsbegleitende Lehrgang wird Zahntechnikermeistern, Zahnärzten und Absolventen unterschiedlicher technischer Studien wichtiges Rüstzeug für die Zahntechnik und Dentalbranche von morgen mitgeben...

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Editorial Rot&Weiss 5/2022: Damit wir uns weiter einsetzen können

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Die Zahntechnik hat sich verändert – und sie wird es weiter tun. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ändern sich so gut wie alle technischen Voraussetzungen, unter denen wir arbeiten. Was gestern noch in kleinteiliger Handarbeit gefertigt werden musste, entsteht nun – nach reiflicher Planung durch uns als Experten – in ganz neuen Verfahren...

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Neues Masterstudium startet

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Ab Februar 2023 gibt es mit dem Lehrgang für „Digitale Dentaltechnik“ an der Fachhochschule Villach Weiterbildung auf höchstem Niveau...

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Editorial Rot&Weiss 4/2022: WICHTIGE SCHRITTE VORWÄRTS

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Im November geht die österreichische Zahntechnik einen großen Schritt in die Zukunft. An der Fachhochschule Villach läuft dann der neue Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an. Als Standesvertretung der Zahntechniker haben wir die Inhalte und den Aufbau des 5-semestrigen Studiums maßgeblich mitgestaltet...

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Editorial Rot&Weiss 3/2022: WISSEN, WAS DIE ZAHNTECHNIK BRAUCHT

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Erfolgreiche Arbeit und gute Ausbildung sind in einem technischen Beruf immer auch eine Frage der Ausstattung. Das gilt in der Zahntechnik in Zeiten digitaler Technologien heute mehr denn je....

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WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 01.06.2022

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Rechtslage ab 01.06.2022 | Stand 31.05.2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.4.2022 gilt, wurde am 14.4.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen. Die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, welche ab 01.06.2022 gilt, wurde am 30.05.2022 im BGBl. II Nr. 201/2022  kundgemacht.

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WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 16.04.2022

WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 16.04.2022

Rechtslage ab 16.04.2022 | Stand 15.04.2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.04.2022 gilt, wurde am 14.04.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 (Link) kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen.

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