Innovatives Weiterbildungsprogramm für die Zahntechnik

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Neuer Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an der FH Kärnten

Villach (OTS) - Am 9. Februar ging an der FH Kärnten auf dem Campus Villach ein neues berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot an den Start: der Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“. Insgesamt 17 Zahntechniker*innen und ein Zahnarzt werden den Masterlehrgang absolvieren und sich zahnmedizinisches sowie zahntechnisches Grundlagenwissen, digitale Methoden und praktische Expertise aneignen. Der Lehrgang ist berufsbegleitend organisiert und erstreckt sich über fünf Semester.

„Der Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an der FH Kärnten trägt der digitalen Transformation des Berufes Zahntechnik Rechnung. Die breitgefächerte Ausbildung im digitalen Workflow erhöht die Karrierechancen und Perspektiven der Absolventen. Kompetenzerweiterungen werden durch den Nachweis dieser Ausbildung erleichtert und die Zahntechnik wird damit insgesamt, weil zeitgemäß und modern, attraktiver“, sagt Richard Koffu, Bundesinnungsmeister Zahntechniker. Die Standesvertretung der Zahntechniker in Österreich mit Richard Koffu hatte das Studium gemeinsam mit Experten, Hochschulvertretern und Unterstützern aus der Dentalbranche erarbeitet. Daraus ergeben sich mit auf Hochschulniveau professionell ausgebildeten Zahntechnikmeister*innen neue Möglichkeiten im Teamwork und Dreieck mit Ärzten und Patienten.

Stiftungsprofessur für „Digitale Fertigung für die Medizintechnik“

Abgestimmt auf zahnmedizinische und zahntechnische Aufgaben in der Berufspraxis fokussiert der Lehrgang „Digitale Dentaltechnik“ auf die wissenschaftlichen Methoden der Bildaufnahme, zahnmedizinische Grundlagen, Modellierung, Fertigung und betriebswirtschaftliche Aspekte. Zudem werden auch ein breites Fachwissen in digitalen Methoden, Kommunikations- und Präsentationstechniken vermittelt. Eine Stiftungsprofessur mit Sebastian Spintzyk als Stiftungsprofessor an der FH Kärnten wurde für das Themengebiet „Digitale Fertigung für die Medizintechnik“ ausgelegt: „Wir wollen eine Perspektive für Zahntechniker*innen schaffen und so dem Fachkräftemangel entgegentreten. Lebenslanges Lernen ist gerade in Zeiten der Digitalisierung wichtig, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Aus Sicht der Beteiligten, ist dieser Masterlehrgang der richtige Schritt in Richtung Zeitenwende und Generationswechsel im Handwerk Zahntechnik“. So werden innerhalb der Stiftungsprofessur entsprechende Technologien und Materialien für die Anwendung, etwa in der Dentaltechnik und Zahnmedizin, erforscht, angewandt und in der Lehre implementiert.

Weiterbildung auf akademischem Niveau mit Zirkonzahn

In Kooperation mit dem Unternehmen Zirkonzahn wird der Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ berufsbegleitend, in Kombination von Präsenzveranstaltungen am Campus Villach und am Ausbildungszentrum Zirkonzahn in Gais/Südtirol sowie online abgehalten. Das Unternehmen Zirkonzahn entwickelte sich unter Firmengründer Enrico Steger zu einem der führenden Unternehmen in der Dentaltechnik, beschäftigt heute über 300 Mitarbeiter*innen und exportiert mittlerweile in über 100 Länder. 18 Teilnehmer*innen aus Deutschland und Österreich nehmen am erstmalig gestarteten Lehrgang an der FH Kärnten teil und können nach fünf Semestern mit einem Master of Science (MSc) abschließen.

Info zum Masterlehrgang "Digitale Dentaltechnik"

Rückfragen & Kontakt:
Kontakt FH Kärnten:
Mag.a Alexandra Liegl
Weiterbildungszentrum Leiterin
T: +43 (0)5 90500-4311
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.fh-kaernten.at/wbz
---
Kontakt Zahntechniker:
Richard Koffu, MSc.
Bundesinnungsmeister Zahntechniker
T: +43(0)6642315099
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.zahntechniker.at
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Kontakt Zirkonzahn:
Karin Kröss
Zirkonzahn GmbH
T: +390474066628
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.04.2022 gilt, wurde am 14.04.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 (Link) kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen.

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