DIE LEHre von morgen - neues berufsBILD, neuer lehrplan

Das neue Berufsbild kommt nach langem Widerstand der Arbeitnehmerseite doch. Nach der Einigung, die Ende 2017 zustande kam, wurde das Konzept der Bundesinnung der Zahntechniker übernommen. Ab Anfang Juni werden junge Zahntechniker dann nach dem neuen Modell ausgebildet. Ein Überblick über die Lehre neu.

Am Ende gab es doch noch eine Einigung. Im November zeichnete sich ab, dass Arbeiterkammer und Gewerkschaft dem Vorschlag der Bundesinnung, die Lehre für Zahntechniker ganz neu aufzustellen, zustimmen würden. Davor hatte es lange so ausgesehen, als würden die Arbeitnehmervertreter sich weiter gegen die Neuausrichtung sperren.

„Wir freuen uns, dass die Neuerungen noch heuer in Kraft treten werden“, sagt Bundesinnungsmeister Richard Koffu, „lange sah es so aus, als würden die Arbeitnehmervertreter die Reform weiter blockieren.“ 

Erst nach einem Gespräch mit dem damaligen Wirschaftsminister Harald Mahrer, so Koffu, kam wieder Bewegung in die Angelegenheit. Durch den Druck aus dem Wirtschaftsministerium stimmten die Arbeitnehmervertreter einerseits doch noch dem Kompromissvorschlag der Innung zu, andererseits wurde es durch die Intervention des Ministers möglich, dass die Neuregelung bereits im Juni wirksam wird – normalerweise haben Änderungen wie diese eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr.

Auch der Lehrplan für die Zeit, die Lehrlinge in der Berufsschule verbringen müssen, wurde nach Gesprächen im Unterrichtsministerium adaptiert. Dort werden digitale Kenntnisse und Fertigkeiten jetzt bereits von Anfang an gelehrt. Außerdem wird die Berufschulzeit im vierten Lehrjahr von fünf auf acht Wochen erhöht, wie es gesetzlich vorschrieben ist. Aus der Sicht der Bundesinnung macht auch dieser Schritt Sinn.

„Für unseren Beruf ist das ein wichtiger Schritt Richtung Zukunft“, sagt Bundesinnungsmeister Richard Koffu, „von der neuen Ausbildung mit dem klaren Fokus auf digitale Fertigkeiten werden am Ende alle profitieren – die Betriebe, die ausbilden, die Lehrlinge, die auf die Zahntechnik von morgen vorbereitet werden und damit der ganze Berufstand.“

Die Neuregelung tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Betriebe ihre Lehrlinge im neuen Modell anmelden.

Die neue Lehre besteht, wie berichtet, aus zwei Teilen. Im Grunde ähnelt die Gliederung bespielsweise dem System Handelsschule und Handelsakademie. Zunächst werden Lehrlinge für drei Jahre zu Zahntechnischen Fachassistenten ausgebildet. In dieser Phase lernen sie Grundlagen der Zahntechnik in Theorie und Praxis. Schwerpunkte gibt es unter anderem in den Bereichen Anatomie, Kommunikation mit Kunden und Hygiene. Dabei stehen weiterhin analoge, technische Fertigkeiten im Zentrum. Aber auch digitale Methoden, werden den Lehrlingen bereits in diesem Abschnitt vermittelt. Diese werden ihnen parallel auch in der Berufsschule näher gebracht werden. In Lehrbertrieben mit entsprechender Infrastruktur werden die Lehrlinge ohnehin laufend mit digitalen Prozessen zu tun haben. Diese Phase der Ausbildung können Lehrlinge in allen Labors absolvieren – also auch in jenen, die noch nicht über eine digitale Ausstattung verfügen.

Nach drei Jahren legen Nachwuchstechniker dann eine Prüfung ab, mit der sie das erste Modul abschließen. Danach gibt es für junge Talente die Möglichkeit, in einem vierten Jahr ganz gezielt die Arbeit mit digitalen Methoden zu lernen: das Modul „Digitale Fertigungstechniken / Digitaler Workflow“. 
In den zwölf Monaten, die dieser Abschnitt dauert, werden die Jungtechniker und Jungtechnikerinnen fast ausschließlich im Arbeiten mit digitalen Technologien geschult und etwa ihre Kenntnisse über Datenbanken, Datenschutz und Netzwerktechnologien weiter vertiefen.

Am Lehrplan stehen CAD/CAM, 3D-Druck, komplexe digitale Planungen und Anwendungen aus den Bereichen herausnehmbarer beziehungsweise festsitzender Zahnersatz sowie Kieferorthopädie. So wird der Nachwuchs in diesem Spezialisierungsjahr sozusagen zum Zahntechniker 4.0 ausgebildet.

Einer der großen Vorteile, so die Bundesinnung, sei, dass die ersten drei Jahre in jedem Labor absolviert werden können. Abgesehen davon rät die Innung ohnehin allen Laborbetreibern des Landes, digital aufzurüsten. „Es wird den Beruf Zahntechniker auch in Zukunft geben“, so Bundesinnungsmeister Koffu, „aber er wird grundsätzlich anders sein als heute. Alle, die jetzt den Anschluss verpassen, werden es schwer haben, mit ihren Betrieben bestehen zu können.“

Die Aufgabe der Bundesinnung, so Koffu, sei es, dem digitalen Wandel Rechnung zu tragen und daran zu arbeiten, dass Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten daran angepasst werden. „Wir werden auch in Zukunft alles daran setzen, den bestmöglichen Rahmen zu schaffen – sofern Sozialpartner und Regierung mitspielen. In jenen Bereichen, in denen es nur an uns liegt, wie etwa in der Akademie in Baden, sind wir schon heute bestens ausgestattet und auf die Zukunft vorbereitet“, sagt Koffu. Außerdem hoffe er, so der Bundesinnungsmeister, dass mit dem neuen Modell vielversprechende junge Menschen angesprochen werden können. 
„Dass allein eine höhere Bezahlung mehr und bessere Lehrlinge bringt, wie es die Arbeitnehmervertreter offenbar annahmen, als sie die viel zu hohe neue Satzung der Lehrlingsentschädigung durchboxten, hat sich alles andere als bewahrheitet“, sagt Koffu, „ein zeitgemäßes, attraktives Berufsbild bis hin zu akademischen Abschlüssen wird das eher können.“

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Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.04.2022 gilt, wurde am 14.04.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 (Link) kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen.

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