WKO - Coronavirus - INFORMATIONEN FÜR ZAHNTECHNIKER

Rechtslage ab 24.03.2022 | Stand 24.03.2022

Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV, welche ab 05.03.2022 gilt, wurde am 03.03.2022 im BGBl. II Nr. 86/2022 kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen. Die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, welche ab 24.03.2022 gilt, wurde am 23.03.2022 im BGBl. II Nr. 121/2022 kundgemacht. 

Die wichtigsten Informationen für Gesundheitsberufe im Überblick

Wichtige neue Regelungen ab 24.03.2022 – Kurzübersicht

Grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche „Indoor-Bereiche“

  • Kunden müssen in Betriebstätten in geschlossenen Räumen FFP2-Masken tragen
  • Am Arbeitsplatz gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (sonstige Schutzmaßnahmen z.B. Trennwände möglich)
  • COVID-19-Beauftragter COVID-19-Präventionskonzept für Handels- oder Dienstleistungsbetriebe mit Kundenbereichen.

>>weitere Infos FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus - WKO.at

Regionale Maßnahmen
Bitte beachten Sie auch die Sonderbestimmungen für Ihr Bundesland. 

Allgemeine Bestimmungen

Es wird festgehalten, dass als Maske iSd VO "Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil" oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard gilt.

Maskenpflicht

Kunden haben in geschlossenen Räumen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen eine Maske zu tragen. Dies gilt daher auch für die Verkaufsräume und Kundenbereiche der Gesundheitsberufe (Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher sowie Zahntechniker).

Ort der beruflichen Tätigkeit

Beim Betreten von Arbeitsorten ist in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams. Dies gilt auch für das Betreten auswärtiger Arbeitsstellen, mit Ausnahme solcher im eigenen privaten Wohnbereich.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.

COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept

Der Betreiber von Handels- oder Dienstleistungsbetrieben mit Kundenbereichen, nunmehr unabhängig von der Betriebsgröße, hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden

Das Betreten von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe; sowie Krankenanstalten und Kuranstalten; sowie Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden; ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sollten Sie in solchen Einrichtungen tätig werden, erkundigen Sie sich bei der betreffenden Einrichtung über die dort geltenden Schutzmaßnahmen.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV und 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung:

Bitte informieren Sie sich auch auf der Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich zum Coronavirus wko.at/corona, welche täglich mehrfach aktualisiert wird.

Weitere branchenspezifische Informationen

Vereinfachungen bei den Krankenkassen

Seitens der Krankenkassen wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geschaffen: (Krankenversicherungen - besondere Vorkehrungen im Bereich der Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

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es hat sich eine Menge getan - aber die Arbeit wird uns auch 2024 nicht ausgehen. Das vergangene Jahr, das in Kürze Geschichte sein wird, stand für uns als Bundesinnung der Zahntechnik in vielerlei Hinsicht im Zeichen der Aus- und Weiterbildung...

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Ein Blick genügt. Wenn man sich moderne Labore ansieht, besteht gar kein Zweifel daran, dass nichts mehr ist, wie es war. Die Zahntechnik von heute hat kaum noch etwas mit dem Lehrberuf gemein, den viele von uns in den vergangenen Jahrzehnten erlernt haben. Verstaubtes, lautes Arbeiten, in vielerlei Hinsicht rein handwerklich – das gibt es nicht mehr...

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AUVA Leitfaden für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker

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In der Akademie für Österreichs Zahntechnik (AÖZ) bleibt alles beim Alten. Und das ist eine gute Nachricht. Das betrifft natürlich nicht ihre Ausstattung, ihre Lehrangebote und die laufende Evaluierung und Adaptierung. Denn diese müssen sich laufend ändern...

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Editorial Rot&Weiss 3/2023: WAS ZAHNTECHNIK WAR, IST UND SEIN WIRD

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Der Wissensdurst ist groß, ebenso ist es die Begeisterung dafür, was hier gelehrt und vor allem gelernt wird. Und das ist tatsächlich eine ganze Menge. Die Stimmung unter den Studierenden, die an der Fachhochschule Kärnten seit vergangenem Februar den Master-Lehrgang „Digitale Dentaltechnik“ absolvieren, ist, man kann es nicht anders sagen, ausgezeichnet...

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Editorial Rot&Weiss 2/2023: Am neuesten Stand

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Wir müssen Neues lernen, und zwar laufend. Das gilt als Grundprinzip natürlich schon immer. Denn nur, wer sich weiterentwickelt, kann beruflich immer wieder erfolgreich sein, nur wer am Ball bleibt, wird ein Unternehmen nachhaltig gut aufstellen können. In der Zahntechnik gilt es gerade aber umso mehr, weil sie sich in einem massiven Wandel befindet. Und damit umzugehen heißt eben: dazu lernen. Im März fand in Köln wieder die Internationale Dentalschau (IDS) statt...

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Editorial Rot&Weiss 1/2023: Über Neues und Bewährtes

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Vor wenigen Wochen war es so weit und – so viel schon jetzt – es steht bereits fest, dass nach der Premiere eine Fortsetzung folgen wird. Anfang Februar startete der Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ der Fachhochschule Kärnten in Villach. Los ging es im 1. Modul etwa mit der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, mit den Themen bildgebende Systeme, Verfahren und Algorithmen. Aber auch funktionelle Anatomie stand bereits am Programm...

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Innovatives Weiterbildungsprogramm für die Zahntechnik

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Neuer Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an der FH Kärnten

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Editorial Rot&Weiss 6/2022: Wenn sich Dinge ändern müssen

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2023 liegt nur noch wenige Wochen vor uns und mit dem neuen Jahr wird sich auch in Österreichs Zahntechnik vieles bewegen. So beginnt im Februar das neue Masterstudium „Digitale Dentaltechnik“ an der Fachhochschule Kärnten. Der berufsbegleitende Lehrgang wird Zahntechnikermeistern, Zahnärzten und Absolventen unterschiedlicher technischer Studien wichtiges Rüstzeug für die Zahntechnik und Dentalbranche von morgen mitgeben...

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Editorial Rot&Weiss 5/2022: Damit wir uns weiter einsetzen können

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Die Zahntechnik hat sich verändert – und sie wird es weiter tun. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ändern sich so gut wie alle technischen Voraussetzungen, unter denen wir arbeiten. Was gestern noch in kleinteiliger Handarbeit gefertigt werden musste, entsteht nun – nach reiflicher Planung durch uns als Experten – in ganz neuen Verfahren...

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Neues Masterstudium startet

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Ab Februar 2023 gibt es mit dem Lehrgang für „Digitale Dentaltechnik“ an der Fachhochschule Villach Weiterbildung auf höchstem Niveau...

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Editorial Rot&Weiss 4/2022: WICHTIGE SCHRITTE VORWÄRTS

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Im November geht die österreichische Zahntechnik einen großen Schritt in die Zukunft. An der Fachhochschule Villach läuft dann der neue Masterlehrgang „Digitale Dentaltechnik“ an. Als Standesvertretung der Zahntechniker haben wir die Inhalte und den Aufbau des 5-semestrigen Studiums maßgeblich mitgestaltet...

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Erfolgreiche Arbeit und gute Ausbildung sind in einem technischen Beruf immer auch eine Frage der Ausstattung. Das gilt in der Zahntechnik in Zeiten digitaler Technologien heute mehr denn je....

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WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 01.06.2022

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Rechtslage ab 01.06.2022 | Stand 31.05.2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.4.2022 gilt, wurde am 14.4.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen. Die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, welche ab 01.06.2022 gilt, wurde am 30.05.2022 im BGBl. II Nr. 201/2022  kundgemacht.

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WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 16.04.2022

WKO - Coronavirus - Informationen für Zahntechniker / 16.04.2022

Rechtslage ab 16.04.2022 | Stand 15.04.2022

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV, welche ab 16.04.2022 gilt, wurde am 14.04.2022 im BGBl. II Nr. 156/2022 (Link) kundgemacht und ersetzt die bisherigen Regelungen.

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